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Einwanderung und Aufenthalt

Zypern hat die Bedingungen und Verfahren seiner Einwanderungs- und Einbürgerungsprogramme verbessert und gelockert, so dass Nicht-Europäer leichter und viel schneller eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder eine sofortige Einbürgerung in Zypern erhalten können.

Neben seinem günstigen Steuersystem und seinem Status als internationales Finanz- und Geschäftszentrum bietet Zypern ein Mittelmeer Klima und eine ausgezeichnete Lebensqualität.

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AUFENTHALTSTITEL

1. TEMPORÄRER AUFENTHALT / BESUCHER

Nach den Zyprischen Gesetzen und Verordnungen hat jeder Nicht-EU-Bürger das Recht, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, die verlängert werden kann. In der Regel sind die befristeten Aufenthaltsgenehmigungen für bis zu 1 (ein) Jahr oder mehr gültig. Der Inhaber ist verpflichtet, die Verlängerung der Genehmigung mindestens 1 (einen) Monat vor Ablauf zu beantragen und darf Zypern nicht länger als drei aufeinander folgende Monate nach Antragstellung verlassen.

Die folgenden Dokumente werden von der Einwanderungsbehörde für eine befristete Genehmigung benötigt:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Mietvertrag oder Kaufvertrag über den Kauf einer Immobilie in Zypern oder Eigentumsurkunde.
  3. Einkommensbescheinigung oder einen anderen Finanzierungsnachweis bzw Rente.
  4. Vollständige Krankenversicherung (vorzugsweise eine auf Zypern abgeschlossene Versicherung, aber jede weltweite Versicherung kann auch akzeptiert werden);
  5. Bankgarantie
  6. Sollten Sie verheiratet sein, eine Heiratsurkunde die ins Englische oder Griechische übersetzt und mit Apostille versehen ist.
  7. Bei der Bewerbung mit unterhaltsberechtigten Kindern, werden die Geburtsurkunden der Kinder ins Englische oder Griechische übersetzt und apostilliert, benötigt.
  8. Im Falle einer Scheidung oder Abwesenheit des zweiten Elternteils, eine Zustimmung für die Kinder des zweiten Elternteils zum Aufenthalt und Leben in der Republik Zypern, beglaubigt durch einen Notar, übersetzt ins Englische oder Griechische und apostilliert.
  9. Brief der Schule, falls die Kinder eine Schule in Zypern besuchen.
  10. Für Selbständige ist es notwendig, eine Bescheinigung über die Registrierung von Privatunternehmen / Unternehmen mitzubringen, falls vorhanden.
ALLE DOKUMENTE, DIE IN EINER FREMDSPRACHE VERFASST SIND, MÜSSEN OFFIZIELL IN GRIECHISCH ODER ENGLISCH ÜBERSETZT WERDEN.

Nach 5 (fünf) Jahren rechtmäßigen Aufenthalts auf Zypern hat jeder Nicht-EU-Bürger das Recht, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, der von den Zyprischen Behörden nach eigenem Ermessen genehmigt werden kann.

2. Vorübergehender Wohnsitz für Mitarbeiter von registrierten internationalen Unternehmen in Zypern:

Nach den geltenden Gesetzen der Republik Zypern und ihren Vorschriften ist es Unternehmen von ausländischem Interesse mit Sitz in Zypern möglich, den Erwerb einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger zu beantragen, sofern diese Unternehmen ein Mindestkapital von €171.000,00 investieren und ihre Tätigkeiten in Zypern oder im Ausland in geeigneten Büros ausüben.

Befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sind bis zu 2 (zwei) Jahre gültig und können verlängert werden.

3. DAUERAUFENTHALT

Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis der Kategorie F kann Personen aus Nicht-EU-Ländern erteilt werden, die über ein gesichertes und legales Jahreseinkommen verfügen, das es ihnen ermöglicht, in Zypern menschenwürdig zu leben, ohne arbeiten zu müssen. Dieses Einkommen muss aus legalen Quellen aus dem Ausland stammen. Beispielsweise kann es aus ausländischen Arbeitseinkommen, Renten, Festgeldern, Mieten, Firmenbesitz, Aktien usw. stammen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Genehmigung der Kategorie F zu erhalten: Langsam- und Schnellspur.

Langsamspur Kategorie F Verfahren:

Die Genehmigung der Genehmigung der Kategorie F im Slow Track Verfahren dauert ca. 12 Monate.

Der Antragsteller muss einen ausreichenden Nachweis über ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens €9.568,17 (wir empfehlen mindestens €15.000,00 für eine bessere Chance auf eine Antragsgenehmigung) sowie weitere €4.613,22 für jede abhängige Person vorlegen.

Der Antragsteller muss eine Wohnadresse in Zypern haben, es ist vorteilhaft, eine Wohnimmobilie in Zypern zu besitzen (die Immobilie kann ein Weiterverkauf sein und von beliebigem Wert), aber es ist auch möglich, einen Antrag mit gemietetem Wohnsitz zu stellen.

Das Jahreseinkommen muss aus persönlichen Quellen im Ausland stammen und kann ausländische Arbeitseinkommen, Renten, Dividenden usw. umfassen.

Nach der Anwendung der Kategorie F ist es strengstens verboten, in Zypern in irgendeiner Form im Handel, Gewerbe, Beruf oder Beschäftigung tätig zu sein.

Folgende Dokumente werden von der Einwanderungsbehörde für den Daueraufenthalt unter der Kategorie F benötigt:

  1. 1. Gültiger Reisepass (der nicht ein Jahr ab Antragstellung ausläuft);
  2. 2. Mietvertrag oder Eigentumsurkunde für die in Zypern befindliche Immobilie (falls zutreffend) und entsprechender Kaufvertrag für die Immobilie;
  3. 3. Vollständige Krankenversicherung (vorzugsweise eine auf Zypern abgeschlossene Versicherung, aber jede weltweite Versicherung kann akzeptiert werden);
  4. 4. Ein sauberer Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, welches apostilliert und offiziell in Englisch oder Griechisch übersetzt werden muss;
  5. 5. Ein abgestempelter Bankkontoauszug von einem Konto bei einer Zypern-Bank;
  6. 6. Ein gestempelter Bankkontoauszug einer Bank aus dem Herkunftsland;
  7. 7. Bankreferenzschreiben einer Bank des Herkunftslandes;
  8. 8. Dokumente, die ein Jahreseinkommen (außerhalb Zyperns) oder eine andere Geldquelle belegen;
  9. 9. Kleiner persönlicher Lebenslauf, der akademische Qualifikationen und den Grund für die Beantragung eines ständigen Aufenthalts in Zypern enthalten muss;
  10. 10. Geburtsurkunden von Kindern (falls zutreffend), die im Herkunftsland apostilliert und offiziell in Englisch oder Griechisch übersetzt werden müssen;
  11. 11. Heiratsurkunde (falls zutreffend), die im Herkunftsland apostilliert und offiziell in Englisch oder Griechisch übersetzt werden muss;
ALLE DOKUMENTE, DIE IN EINER FREMDSPRACHE VERFASST SIND, MÜSSEN OFFIZIELL IN GRIECHISCH ODER ENGLISCH ÜBERSETZT WERDEN.

Fast Track Kategorie F Verfahren:

Anträge der Kategorie F im Fast-Track-Verfahren werden innerhalb von 3 Monaten (ca.) geprüft.

Und neben allen oben genannten Anforderungen an ein Slow Track Kategorie F Verfahren ist folgendes erforderlich:

Die permanente Aufenthaltserlaubnis der Kategorie F im Fast-Track-Verfahren steht Personen aus Nicht-EU-Ländern zur Verfügung, die eine neue Immobilie (nicht weiterverkauft) für den Mindestbetrag von €300.000,00 (ohne Mehrwertsteuer) erworben haben.

Der Antragsteller muss zusammen mit dem Antrag ein Schreiben einer in Zypern tätigen Bank einreichen, in dem bestätigt wird, dass er über eine Mindesteinlage von €30.000 bei dieser Bank verfügt, die für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren auf einem Konto gesperrt bleibt. Solche Mittel sollten nachweislich aus dem Ausland nach Zypern überwiesen worden sein.

Der Antragsteller muss einen ausreichenden Nachweis über ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens €30.000,00 zuzüglich €5.000,00 für jede abhängige Person und €8.000,00 für jeden abhängigen Elternteil erbringen.


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