Zypern hat die Bedingungen und Verfahren seiner Einwanderungs- und Einbürgerungsprogramme verbessert und gelockert, so dass Nicht-Europäer leichter und viel schneller eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder eine sofortige Einbürgerung in Zypern erhalten können.
Neben seinem günstigen Steuersystem und seinem Status als internationales Finanz- und Geschäftszentrum bietet Zypern ein Mittelmeer Klima und eine ausgezeichnete Lebensqualität.
Nach den Zyprischen Gesetzen und Verordnungen hat jeder Nicht-EU-Bürger das Recht, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, die verlängert werden kann. In der Regel sind die befristeten Aufenthaltsgenehmigungen für bis zu 1 (ein) Jahr oder mehr gültig. Der Inhaber ist verpflichtet, die Verlängerung der Genehmigung mindestens 1 (einen) Monat vor Ablauf zu beantragen und darf Zypern nicht länger als drei aufeinander folgende Monate nach Antragstellung verlassen.
Nach 5 (fünf) Jahren rechtmäßigen Aufenthalts auf Zypern hat jeder Nicht-EU-Bürger das Recht, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, der von den Zyprischen Behörden nach eigenem Ermessen genehmigt werden kann.
Nach den geltenden Gesetzen der Republik Zypern und ihren Vorschriften ist es Unternehmen von ausländischem Interesse mit Sitz in Zypern möglich, den Erwerb einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger zu beantragen, sofern diese Unternehmen ein Mindestkapital von €171.000,00 investieren und ihre Tätigkeiten in Zypern oder im Ausland in geeigneten Büros ausüben.
Befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sind bis zu 2 (zwei) Jahre gültig und können verlängert werden.
Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis der Kategorie F kann Personen aus Nicht-EU-Ländern erteilt werden, die über ein gesichertes und legales Jahreseinkommen verfügen, das es ihnen ermöglicht, in Zypern menschenwürdig zu leben, ohne arbeiten zu müssen. Dieses Einkommen muss aus legalen Quellen aus dem Ausland stammen. Beispielsweise kann es aus ausländischen Arbeitseinkommen, Renten, Festgeldern, Mieten, Firmenbesitz, Aktien usw. stammen.
Die Genehmigung der Genehmigung der Kategorie F im Slow Track Verfahren dauert ca. 12 Monate.
Der Antragsteller muss einen ausreichenden Nachweis über ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens €9.568,17 (wir empfehlen mindestens €15.000,00 für eine bessere Chance auf eine Antragsgenehmigung) sowie weitere €4.613,22 für jede abhängige Person vorlegen.
Der Antragsteller muss eine Wohnadresse in Zypern haben, es ist vorteilhaft, eine Wohnimmobilie in Zypern zu besitzen (die Immobilie kann ein Weiterverkauf sein und von beliebigem Wert), aber es ist auch möglich, einen Antrag mit gemietetem Wohnsitz zu stellen.
Das Jahreseinkommen muss aus persönlichen Quellen im Ausland stammen und kann ausländische Arbeitseinkommen, Renten, Dividenden usw. umfassen.
Nach der Anwendung der Kategorie F ist es strengstens verboten, in Zypern in irgendeiner Form im Handel, Gewerbe, Beruf oder Beschäftigung tätig zu sein.
Anträge der Kategorie F im Fast-Track-Verfahren werden innerhalb von 3 Monaten (ca.) geprüft.
Die permanente Aufenthaltserlaubnis der Kategorie F im Fast-Track-Verfahren steht Personen aus Nicht-EU-Ländern zur Verfügung, die eine neue Immobilie (nicht weiterverkauft) für den Mindestbetrag von €300.000,00 (ohne Mehrwertsteuer) erworben haben.
Der Antragsteller muss zusammen mit dem Antrag ein Schreiben einer in Zypern tätigen Bank einreichen, in dem bestätigt wird, dass er über eine Mindesteinlage von €30.000 bei dieser Bank verfügt, die für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren auf einem Konto gesperrt bleibt. Solche Mittel sollten nachweislich aus dem Ausland nach Zypern überwiesen worden sein.
Der Antragsteller muss einen ausreichenden Nachweis über ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens €30.000,00 zuzüglich €5.000,00 für jede abhängige Person und €8.000,00 für jeden abhängigen Elternteil erbringen.