last will

Letzter Wille und Testament

Ein letzter Wille und Testament ist ein wichtiger Teil der Nachlassplanung, es wird alle wesentlichen Details darüber enthalten, wer Ihr Eigentum erbt, wie es vererbt wird und wer mit der Abwicklung Ihrer letzten Angelegenheiten beauftragt wird.


Die Planung für die Zukunft ist ein wichtiger Schritt, und wir sind hier, um Ihnen während des gesamten Prozesses die nötige Unterstützung zu bieten und Ihnen unsere Expertise in diesem Bereich anzubieten.

Aufgrund der Tatsache, dass Zypern über ein erzwungenes Erbrecht verfügt, ist es für alle Einwohner und Eigentümer von Vermögen in Zypern sehr wichtig, über ein gültiges und aktuelles Testament zu verfügen.


Wir empfehlen Ihnen, ein Testament in Zypern vorzubereiten, das alle Ihre Besitztümer, beweglichen und/oder unbeweglichen Vermögenswerte in Zypern abdeckt. Wir können Ihnen helfen, Ihr Testament in Zypern so zu verfassen, dass Ihr Vermögen und alle anderen Testamente in anderen Ländern nicht beeinträchtigt werden.


Der Letzte Wille und das Testament müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen vorbereitet werden, damit Ihre Interessen geschützt werden können:

Mit Wirkung vom 17.08.2015 ist die neue europäische Verordnung 650/12 in Kraft getreten und hat den bestehenden Rechtsrahmen der völkerrechtlichen Regeln des privaten Rechts im Bereich des Erbrechts, wie er für die Republik Zypern gilt, grundlegend verändert. Mit der Änderung der Gesetzgebung zum Testaments- und Erbrecht 96(I)/2015 wird der Artikel 42 abgeschafft, der in bestimmten Fällen das absolute Verfügungsrecht betraf (meist britische Staatsbürger). Artikel 20 der Verordnungen sieht vor, dass das in der Verordnung festgelegte Recht auch dann Anwendung findet, wenn es das Recht eines Mitgliedstaats ist. Im Gegensatz zum derzeitigen zypriotischen Recht, das die Rechtswahl des Verstorbenen unter keinen Umständen zulässt, sieht Artikel 22 Absatz 1 der EU-Verordnung vor, dass eine Person als Recht für ihre Nachfolge insgesamt das Recht des Staates wählen kann, dessen Staatsangehörigkeit sie zum Zeitpunkt der Wahl oder zum Zeitpunkt des Todes besitzt. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Geschäftsordnung sollte die Rechtswahl eine schriftliche Erklärung im letzten Testament sein.


Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in allen Aspekten von Testamenten und Nachlässen zur Wahrung der Interessen und Wünsche jedes Mandanten.

Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren, um die Testamentsgestaltung oder notwendige Änderungen an Ihrem bestehenden Testament zu besprechen oder Sie in Nachlassverwaltungs- und Nachlassfragen zu beraten.