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Staatsbürgerschaft durch Investition

Investitionsprogramm

Eines der Hauptziele der Wirtschaftspolitik der Republik Zypern ist es, ausländische Direktinvestitionen zu fördern und vermögende Privatpersonen für die Niederlassung und Geschäftstätigkeit in Zypern zu gewinnen.

Die Hauptfaktoren, die Zypern zu einem attraktiven Ziel für ausländische Investitionen machen, sind:

  • Hochqualifiziertes Humankapital
  • Zuverlässiger gesetzlicher und regulatorischer Rahmen
  • Stabiles Steuersystem
  • Sicherheits- und Stabilitätsbedingungen in Zypern
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Das zyprische Investitionsprogramm basiert auf einem "Einbürgerungsplan für ausländische Investoren durch Ausnahme" auf der Grundlage von § 111A Abs. 2 Nr. 2 des Zivilstandsgesetzes von 2002 - 2015 mit spezifischen Vorteilen, Bedingungen und Kontrollverfahren, um Missbrauch zu verhindern.

Zur Schaffung einer hohen Sicherheit und eines hohen Schutzes für diese Investoren ab dem 31. Juli 2018 können alle Einbürgerungsanträge im Rahmen des zyprischen Investitionsprogramms nur von Unternehmen oder Personen gestellt werden, die im Register der Dienstleister eingetragen sind.

Ein hochrangiger leitender Manager kann sich bewerben, sofern er eine Vergütung erhält, die für die Republik Zypern Steuereinnahmen von mindestens €100.000,00 über einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren einbringt und sofern diese Steuer bereits bezahlt oder vorausbezahlt wurde.

Der Antragsteller muss insgesamt mindestens €2.500.000,00 für den Kauf oder Bau von Gebäuden oder für den Bau anderer Grundstücksentwicklungsprojekte oder anderer Infrastrukturprojekte investieren und zusätzlich eine Wohnung mit einem Kaufpreis von mindestens €500.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer erwerben. Der Antragsteller ist vor seiner Einbürgerung als zypriotischer Staatsbürger sowie dessen berechtigte Familienangehörige verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu besitzen, er kann eine Einwanderungserlaubnis auf der Grundlage der Verordnung 6 (2) des Ausländer- und Einwanderungsgesetzes beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Familienangehörige, die getrennt als Investoren gelten, gemeinsam einen Wohnsitz erwerben können, sofern der Gesamtwert ihres Wohneigentums den Betrag von €500.000,00 pro Antragsteller deckt.

Die förderfähigen Investitionsbereiche sind:

  • 1. Investitionen in Immobilien, Landentwicklung und Infrastrukturprojekte: Der Antragsteller ist verpflichtet, mindestens €2.500.000,00 für den Kauf von Gebäuden oder für den Bau anderer Grundstücksentwicklungsprojekte (Wohn- oder Geschäftshäuser, Entwicklungen im Tourismussektor) oder anderer Infrastrukturprojekte zu investieren. Wenn mindestens eine der Immobilien einen Wert von €500.000,00 oder mehr hat, ist es nicht notwendig, zusätzlich eine Wohnimmobilie zu erwerben;
  • 2. Kauf oder Gründung oder Beteiligung an zypriotischen Unternehmen oder Betrieben: Der Antragsteller sollte einen Kauf getätigt haben oder sich an Unternehmen oder Organisationen beteiligt haben, die in der Republik Zypern niedergelassen sind und dort tätig sind, mit Investitionskosten von mindestens €2.500.000,00. Die Firmen oder Unternehmen sollten mindestens 5 (fünf) zypriotische oder EU-Bürger beschäftigen. Darüber hinaus müssen sich die Mitarbeiter der Unternehmen 5 (fünf) Jahre vor dem Datum der Antragstellung rechtmäßig und dauerhaft auf Zypern aufgehalten haben.
  • 3. Investitionen in alternative Investmentfonds oder Finanzanlagen von zypriotischen Unternehmen oder zypriotischen Organisationen, die von der zypriotischen Wertpapieraufsichtsbehörde zugelassen sind: Der Antragsteller hätte Anteile von mindestens €2.500.000,00 von in der Republik Zypern ansässigen Alternative Investment Funds (AIF) mitbringen müssen, die von der Cyprus Securities and Exchange Commission (Cy Sec) zugelassen und überwacht werden.
  • 4. Eine Kombination der oben genannten Kriterien der Antragsteller kann mit einer Kombination der oben genannten Investitionen fortfahren, sofern sich die Gesamtinvestition auf mindestens €2.500.000,00 beläuft. Die Kombination kann Staatsanleihen der Republik Zypern für bis zu €500.000,00 beinhalten.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

  • Sauberes Strafregister
  • Schengen-Visum
  • Aufenthaltserlaubnis für mindestens sechs Monate vor der Einbürgerung als zypriotischer Staatsbürger.
  • Pflichtspende von €75.000 an die Stiftung Forschung und Innovation.
  • Pflichtbeitrag von €75.000 an die Cyprus Land Development Corporation zur Finanzierung von erschwinglichem Wohnraum.

Das Verfahren wird in etwa 6 (sechs) Monaten ab dem Zeitpunkt abgeschlossen sein, zu dem festgestellt wird, dass alle der oben genannten Punkte auch für die erwachsenen Familienmitglieder des Anlegers gelten, der die Einbürgerung beantragt.

Wird der Einbürgerungsantrag aus irgendeinem Grund abgelehnt, wird die Einwanderungserlaubnis gemäß den Bestimmungen dieser Entscheidung unverzüglich aufgehoben.

Vorteile der zypriotischen EU-Bürgerschaft durch Investitionen:

  • Fast Track Citizenship-Programm: - 6 Monate bis zur Genehmigung - 6 Monate bis zur Ausstellung des Zypern-Passes
  • Uneingeschränktes Recht auf Wohnen, Arbeiten, Besitzen und Betreiben von Unternehmen, Reisen und Studium überall in der EU.
  • Visafreies Reisen in 157 Länder
  • Die Staatsbürgerschaft wird dem Antragsteller, dem Ehepartner, allen finanziell abhängigen Kindern bis zum Alter von 28 Jahren und den Eltern des Antragstellers gewährt.
  • Keine Dividendensteuer auf das weltweite Einkommen für nicht ansässige Steuerzahler. Zypern hat einen sehr niedrigen Körperschaftsteuersatz.
  • Zypern erlaubt doppelte Staatsbürgerschaft
  • Zypern bietet ein wunderbares Klima und eine wunderbare Natur, einen der sichersten Orte der Welt und eine englischsprachige Umgebung.

ANFORDERUNGEN

  • Es ist kein physischer Aufenthalt erforderlich, es ist nur ein Besuch alle sieben Jahre erforderlich.
  • Keine Sprachvoraussetzungen.
  • Eltern können die Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie ein Haus im Wert von €500.000 + MwSt. besitzen oder einen Anteil von €500.000 an einem Wohnobjekt des Hauptantragstellers besitzen.
  • Zivilverbände, die berechtigt sind, Anträge zu stellen.
  • Keine Verpflichtung zur Abgabe der derzeitigen Staatsangehörigkeit.
  • Uneingeschränktes Recht auf Leben, Arbeiten und Studieren in Europa.
  • Recht auf Eigentum in einem EU-Mitgliedstaat.